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Die Sicherheitsanforderungen an die Komponenten der Telematikinfrastruktur entsprechen allerhöchsten Ansprüchen. Zusätzlich müssen sich Benutzer der Telematikinfrastruktur bei jedem Vorgang mittels Zugangscodes, Passwörtern und physischen Berechtigungen ausweisen.
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Dass es eine Möglichkeit für eine elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen geben soll, wurde bereits 2003 entschieden. Die konkrete Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur, wie sie heute auch umgesetzt ist, wurde 2013 festgelegt und entspricht technologisch und sicherheitstechnisch dem Stand der Zeit. Die für die Authentifizierung verwendeten Karten wie die elektronische Gesundheitskarte sorgen für ein extrem hohes Sicherheitsniveau – deutlich höher als beim Onlinebanking.
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Auch wenn die mediale Berichterstattung teilweise anders klang, bietet die Telematikinfrastruktur eine hochmoderne und gleichzeitig sichere Basis für den elektronischen Datenverkehr im Gesundheitswesen – dies wurde auch mehrfach durch den aktuellen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bestätigt. Mit der Telematikinfrastruktur schließt Deutschland in Bezug auf die digitale Vernetzung nicht nur zu anderen Ländern auf, sondern überholt sie.
Zunächst hat die Telematikinfrastruktur keine für Patienten direkt spürbaren Auswirkungen – das Einlesen der Gesundheitskarte dauert auch mit der Telematikinfrastruktur nicht länger als zuvor. Perspektivisch werden Bürger jedoch beispielsweise den elektronischen Medikationsplan nutzen können und autonomen Zugriff auf ihre Daten im Rahmen von elektronischen Patientenakten erhalten – hieraus erwachsen für Bürger deutliche Mehrwerte. Aktuell werden hier verbindliche Festlegungen gemacht. Laut Aussagen des Gesundheitsministers Jens Spahn sollen alle Patienten ab spätestens 2021 mittels PIN und TANs beispielsweise über Smartphones auf ihre Akten zugreifen können.
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Im Normalfall deckt die Förderung sämtliche Kosten ab: Die Paketangebote für Komponenten und Installationsleistungen der Anbieter lagen bisher stets innerhalb der vereinbarten Förderbeträge der Spitzenverbände. Ob dies auch in Zukunft so bleibt, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, da die Förderbeiträge quartalsweise sinken.
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Komponentenbestellung für eine selbst durchgeführte Installation
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Finanzierung
Die Installation der Komponenten stört die Patientenbehandlungen im Normalfall nicht.
Die Komponenten der Telematikinfrastruktur werden an die bestehende Praxis-IT angeschlossen. Damit dies möglich ist, muss das Praxisverwaltungs- beziehungsweise Arztinformationssystem eine Erweiterung für die Telematikinfrastruktur haben und damit durch die gematik zertifiziert sein. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist das IT-System mit allen zugelassenen Komponenten kompatibel.
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Die Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur können Sie bei unterschiedlichen Anbietern bestellen, teilweise als Komplettpakete. Die zentrale Komponente dieser Pakete ist der sogenannte Konnektor.
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Durch die gematik zugelassene Konnektoren (bei „Produkttyp“ bitte „Konnektor“ auswählen)
Komponentenbestellung für eine selbst durchgeführte Installation
Die Anzahl der benötigten Konnektoren und Terminals richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Größe der Institution und der Anzahl an Standorten. Die Anbieter von Komponenten bieten teilweise eine Analyse der Situation vor Ort an, auf deren Basis Sie dann genauere Informationen erhalten.
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Mobile Kartenterminals kommen beispielsweise bei Hausbesuchen zum Einsatz. Vertragsärzte, die im vergangenen Quartal mindestens drei Hausbesuche durchgeführt haben oder an speziellen Kooperationsverträgen teilnehmen, erhalten eine zusätzliche Förderung für ein mobiles Terminal.
Der elektronische Heilberufsausweis ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat. Perspektivisch soll er die bisher gängigen Heilberufsausweise wie den Arzt- oder Apothekerausweis ablösen. Mit dem Heilberufsausweis weisen sich die Angehörigen der Heilberufe gegenüber der Telematikinfrastruktur aus – quasi das Gegenstück zur elektronischen Gesundheitskarte. Auch wird er für die „elektronische Unterschrift“ (die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur) benutzt. Beantragt wird der Ausweis bei der zuständigen Landeskammer.
SMC-B steht für Secure Module Card Typ B und bezeichnet eine kleine Karte, ähnlich der SIM-Karte in Handys, mit dem sich eine Gesundheitsinstitution – also zum Beispiel eine Arztpraxis – eindeutig ausweisen kann. Der Institutionsausweis speichert auch eine Information darüber, ob eine Institution ärztlich oder psychotherapeutisch tätig ist. Ärzte und Psychotherapeuten beantragen den SMC-B-Ausweis direkt bei einem zugelassenen Anbieter, Zahnärzte über ihr jeweiliges KZV-Portal.
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Der elektronische Heilberufsausweis ist personengebunden und weist seinen Inhaber als Angehörigen der Heilberufe aus. Der Institutionsausweis hingegen authentifiziert eine Institution, also beispielsweise eine Arztpraxis oder eine Krankenhausambulanz, gegenüber der Telematikinfrastruktur und macht es so möglich, dass Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement oder die Bearbeitung des elektronischen Medikationsplans auch von medizinischem Personal ohne eigenen elektronischen Heilberufsausweis durchgeführt und genutzt werden können.
Die Freischaltung des Praxisausweises kann nach Erhalt des Ausweises sowie des PIN-Briefs direkt beim jeweiligen zugelassenen Anbieter durchgeführt werden.
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Das E-Health-Gesetz verpflichtet alle, die an der KV-Versorgung teilnehmen, zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Nachzuweisen ist dies durch die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Wurde am 1. Juli 2019 noch kein VSDM durchgeführt, wird das Honorar um 1 Prozent gekürzt (§ 291 Abs. 2b SGB V).
Es sind keine Ausnahmeregelungen festgelegt.
Das SNK ist an die Telematikinfrastruktur angebunden und ermöglicht so als Dienst der Telematikinfrastruktur die Kommunikation zwischen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Krankenhäusern etc. und der KV. Der Zugriff auf das SNK erfolgt dementsprechend auch über den Konnektor der Telematikinfrastruktur, ein eigener Konnektor für das SNK ist dann nicht mehr notwendig.
Durch wen der eMP zukünftig initial erstellt wird, wird aktuell noch entschieden. Sicher ist jedoch, dass Apotheken einen wesentlichen Teil dazu beitragen werden, dass der eMP durch die ständige Aktualisierung rezept- und nichtrezeptpflichtiger Medikamente valide und vollständig ist. Bis dahin werden die elektronischen Medikationspläne durch Praxen und MVZ erstellt und gepflegt.
securPharm ist die Initiative zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln. Um an securPharm teilnehmen zu können, müssen sich Apotheken über die NGDA – Netzgesellschaft deutscher Apotheker mbH anschließen lassen. securPharm und die Telematikinfrastruktur sind zurzeit nicht miteinander verknüpft.