Ein Arzt hält die elektronische Gesundheitskarte seiner Patientin in der Hand

EGK, EGA UND EPA - die neuen Begrifflichkeiten des digitalen Gesundheitswesen

 

Vor noch gar nicht allzu langer Zeit bekamen die Menschen von ihrer Krankenkasse regelmäßig ein Heft zugesandt, aus dem man für den Arztbesuch „Krankenscheine“ herauslösen konnte. Mitte der Neunziger wurden diese Krankenscheine durch ein Plastikkärtchen im Scheckkartenformat ersetzt, auf dem die Versichertendaten gespeichert waren.

2001 schreckte der Lipobay-Skandal die Verantwortlichen im Gesundheitswesen auf – das Präparat führte in Wechselwirkung mit anderen Substanzen zu Nierenversagen, es kam zu zahlreichen Todesfällen. Als eine der Ursachen wurde erkannt, dass es an Informationen darüber mangelte, welche Medikamente ein Patient parallel einnahm.

Ein Gesetz …

Es keimte die Idee auf, auf der Versichertenkarte auch die Medikamenteneinnahmen des Patienten zu speichern. Das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) war geboren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2003 ihre Einführung beschlossen – ab dem 1. Januar 2006 sollte jeder gesetzlich Versicherte über eine solche Karte verfügen.

Dann Stillstand …

Doch dazu kam es nicht. Stattdessen begann eine Jahre andauernde Diskussion über Datensicherheit, medizinische Notwendigkeiten und die informationelle Selbstbestimmung des Patienten.

Dann ein Passbild …

Erst ab 2009 wurde die eGK in kleinen Schritten eingeführt. Außer einem Passbild bot sie jedoch noch nicht viel mehr als die vorausgegangene Versichertenkarte.

Mit Smartphones und Tablets hielt parallel die Digitalisierung Einzug in den Alltag der Menschen. Fotos, Ticketbuchungen, Einkäufe, Fitnesswerte und Geldüberweisungen ließen sich längst mit ein und demselben digitalen Helfer dokumentieren und steuern. Viele Experten schauten daher eher höhnisch auf das kleine Plastikkärtchen der Krankenversicherten, das noch so wenig konnte.

Und noch ein Gesetz …

Mit dem E-Health-Gesetz im Jahr 2015 konnte die Digitalisierung im Gesundheitswesen dann langsam Fahrt aufnehmen. Der Gesetzgeber schrieb nun unter anderem einen Zeitplan vor, ab wann beispielsweise Medikationspläne und Notfalldaten über die elektronische Gesundheitskarte verfügbar sein mussten.

Dieses Gesetz regelte auch die Erweiterung der Telematikinfrastruktur, und prompt kam die Frage auf, wie eine solch moderne Technologie zu einem doch eher herkömmlichen Plastikkärtchen passt.

… MfG. Mit freundlichen Grüßen

Krankenversicherungen entwickelten nun eigene eGA, also elektronische Gesundheitsakten, die Politik stellte die Weichen für die ePA, die elektronische Patientenakte ... Und wird auf internationalem Parkett über dieses Thema diskutiert, steht häufig die Abkürzung EHR – Electronic Health Record – zur Debatte.

Wir steh'n drauf!

Nicht wenige finden sich in diesem babylonischen Begriffsgewirr nicht wirklich zurecht. Und fragen sich, was ihre neue Versichertenkarte mit alldem zu tun hat ... Umso wichtiger ist es, im Auge zu behalten und zu verstehen, um was es unterm Strich geht: Wie auf Lenas lebenslanger Gesundheitsreise muss für alle Menschen sichergestellt sein, dass wichtige gesundheitliche Informationen dann zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden. Ob mit Karte oder per App. Dass dann aber so sicher wie möglich, damit niemand damit Missbrauch treiben kann.

Sicher ist sicher – ob eGK, eGA und ePA: Erst die Telematikinfrastruktur ebnet den Weg für den sicheren Umgang mit unseren Gesundheitsdaten.

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Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur basiert auf mehreren Faktoren, unter anderem der Abschirmung vom „normalen“ Internet.

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