Datenaustausch im Gesundheitswesen ist kein banaler Vorgang. Medizinische Daten sind sensibel und dürfen keinesfalls in falsche Hände geraten. Sich auf ganz normale E-Mails oder auf gängige Cloud-Speicher von Anbietern aus anderen Ländern zu verlassen, ist somit keine Option. Diese Entwicklung war bereits vor dem Einzug von Smartphones in den Alltag abzusehen, weswegen bereits zu Beginn des Jahrtausends gesetzlich festgelegt wurde, dass für die elektronische Kommunikation zwischen den Angehörigen der Heilberufe ein eigener sicherer Rahmen vorhanden sein muss. Die Entwicklung der Telematikinfrastruktur wurde durch § 291b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt – den Gesetzestext, der reguliert, wie gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland arbeiten und was ihr Auftrag ist.
Da das Gesundheitswesen „sich selbst verwaltet“, also die oberste Entscheidungsinstanz von den sogenannten Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gebildet wird, wurden diese damit beauftragt, die Anforderungen dieses Gesetzes umzusetzen. In der Folge haben diese Spitzenorganisationen 2005 gemeinsam die gematik gegründet. Die Aufgabe der gematik liegt dabei insbesondere in der Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und in der Koordination und Überwachung des Betriebs – mit der Entwicklung von Komponenten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur beauftragt die gematik einschlägig spezialisierte Unternehmen. So soll die Telematikinfrastruktur ein möglichst offenes Grundgerüst bilden, in das bereits bestehende Systeme und Softwarelösungen eingebunden werden können.
Telematik ist aus den Wörtern Telekommunikation und Informatik entstanden und meint im Gesundheitswesen die elektronische Speicherung, Verarbeitung und den Austausch von gesundheitsbezogenen Informationen. Dabei kann es sich auch um telemedizinische Anwendungen handeln – also insbesondere um Ferndiagnose und Fernbehandlung. E-Health ist hingegen der eher allgemein gehaltene Überbegriff für jegliche Verwendung von digitalen Technologien im Rahmen von Gesundheit und Krankheit.
Während der Aufbau der Telematikinfrastruktur durch das SGB V festgelegt wurde, beschreibt das E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) einen verbindlichen Zeitplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und erste konkrete Anwendungen und Dienste. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation) wurden die Rahmenbedingungen noch einmal verbessert und auch Hebammen, Physiotherapeuten sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ermöglicht.