Ein Arzt tippt mit einem Stift auf ein Tablet-PC

Telematikinfrastruktur für Kliniken, Ambulanzen, MVZ und Krankenhäuser

 

Kliniken sind eine wichtige Säule unseres Gesundheitssystems. Der patientenbezogene Austausch mit niedergelassenen Ärzten war schon immer ein wichtiger Aspekt der stationären Versorgung. Mit der zunehmenden Ambulantisierung von Krankenhausleistungen gewinnt die Verfügbarkeit von Patienteninformationen über die Klinikgrenzen hinweg weiter an Bedeutung.

Kliniken sind im Ernstfall Knotenpunkt der Kommunikation

Wo in vielen ländlichen Regionen Deutschlands aufgrund fehlender Arztpraxen Krankenhäuser die ambulante Versorgung der Bevölkerung beispielsweise über die Einrichtung telemedizinisch angebundener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) mit übernehmen, wird die standardisierte und sichere Infrastruktur für die digitale Kommunikation unentbehrlich. Eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur liegt also im ureigenen Interesse der Kliniken.

Wenn wir weiterhin gute Medizin in Deutschland machen wollen, brauchen wir die Telematik­infrastruktur.

Dr. Markus Müschenich - beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2018

Gesundheit und wir

Gesundheitsdaten begleiten das ganze Leben – und jede Interaktion mit Angehörigen der Heilberufe stellt nur eine Station auf der individuellen Gesundheitsreise dar.

Bernd Christoph Meisheit über die Perspektiven für die Anwendung im stationären Bereich

Warum sollten sich Kliniken, Ambulanzen und MVZ an die Telematik-Infrastruktur anbinden?

Man könnte sagen: Die Telematikinfrastruktur wurde mit dem E-Health-Gesetz als Standard festgelegt. Ambulanzen und MVZ sind als Teilnehmer der KV-Versorgung also zum Mitmachen verpflichtet, und bis Ende 2020 sollen auch der stationäre Bereich sowie Krankenhausambulanzen mit KV-ermächtigten Ärzten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.

Aber auch: Weil es dem Personal und den Patienten umfassende Vorteile bietet.

Der papierlose und sichere Datenaustausch führt im Ernstfall dazu, dass wichtige Informationen nicht auf Umwegen – beispielsweise durch Anrufe oder Faxe – bei anderen Gesundheitsinstitutionen eingeholt werden müssen, sondern jederzeit zur Verfügung stehen.

  • Auch wenn die Einarbeitung in neue Abläufe zunächst zusätzlichen Aufwand bedeutet, sorgen die Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur für Arbeitserleichterungen: Wenn beispielsweise Arztbriefe digital verschickt und empfangen werden können, muss keine Zeit und Arbeitskraft mehr aufgewendet werden, um Dokumente in Papierform zu erstellen und von verschiedenen Ärzten unterschreiben zu lassen.
  • Wenn zu jedem Zeitpunkt alle wichtigen – aber nur die wichtigen! – Informationen verfügbar sind, können Behandlungsentscheidungen, beispielsweise über die Verordnung von Medikamenten, mit weniger Abwägungen und somit schneller getroffen werden.

Insgesamt führt die sichere Vernetzung mit anderen Gesundheitsinstitutionen zu einer noch sichereren und somit besseren Versorgung für Patienten – sicher ist eben sicher!

Mein Wunsch an die Telematikinfrastruktur ist, dass wir unsere Daten austauschen können in einem gesicherten Netz, das unsere Daten- und Arbeitsabläufe vereinfacht und wir zukünftig schneller und effektiver unsere Behandlungen durchführen können, weil wir nicht auf Briefe warten, OP-Berichte oder sonstiges.

Dr. Christoph Söllenböhmer, Facharzt für Gastroenterologie

Wie funktioniert die Anbindung im stationären Bereich?

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sollte durch die IT-Abteilung durchgeführt werden. Dabei kann ein mit der Anbindung beauftragtes Unternehmen unterstützen.

Schritt 1: Bestellung und Empfang der Institutionskarte
  • Der Leiter der jeweiligen Betriebsstätte den Institutionsausweis (auch: SMC-B). Die DKTIG stellt auf ihrer Internetseite Links zu den Online-Anträgen aller Anbieter bereit.
    Online-Antrag über die DKTIG
  • Der Leiter der Betriebsstelle füllt einen Antrag beim gewählten Anbieter aus.
  • Der Anbieter prüft die Angaben bei der zuständigen KV.
  • Die SMC-B wird produziert.
  • Der Leiter der Betriebsstätte erhält den Ausweis per Post, in der Regel als Einschreiben. Darauf sind der Name der Institution und die Betriebsstättennummer gespeichert.
  • Der Institutionsausweis muss nach dem Empfang freigeschaltet werden. Anschließend kann die SMC-B verwendet werden.
Schritt 2: Prüfung der Systemvoraussetzungen und Bestellung der Komponenten
  • Bevor die Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestellt werden, sollte sich die IT-Abteilung an den Hersteller des Softwaresystems wenden. Zur Umsetzung muss jede Institution bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu sind beispielsweise Anpassungen in der Software notwendig.
  • Um sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können, benötigt jedes Krankenhaus einen sogenannten VPN-Zugangsdienst. Solche Zugangsdienste werden von der gematik zertifiziert.
    Auf der Webseite der gematik findet sich eine Auflistung der aktuell zertifizierten VPN-Dienste.
  • Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur wird ein sogenannter Konnektor benötigt. Dieser verbindet das Verwaltungssystem und die Kartenterminals über das VPN-Netzwerk mit der Telematikinfrastruktur. Von der gematik wurden Konnektoren unterschiedlicher Anbieter zugelassen.
  • Außerdem benötigen Krankenhäuser – je nach Größe – mindestens ein E-Health-Kartenterminal. Damit werden elektronische Gesundheitskarten (eGK) und Heilberufsausweise (eHBA) eingelesen. Es kann gegebenenfalls geänderte Informationen auf elektronischen Gesundheitskarten speichern.
Schritt 3: Installation und Inbetriebnahme
  • Um die neuen Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu nutzen, muss der elektronische Institutionsausweis freigeschaltet sein.
  • Die Installation sollte durch die IT-Abteilung erfolgen.
    Spezifische Informationen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur für Kliniken, Ambulanzen und MVZ finden sich beispielsweise hier.
  • Damit eine Klinik für die Installation vorbereitet ist, wird Folgendes benötigt:
    • der freigeschaltete Institutionsausweis inklusive PIN
    • ein Internetzugang mit allen Passwörtern sowie Zugang zum Internetrouter
    • Administratorenkennwörter
  • Die Installation kann je nach Infrastruktur und Größe der Einrichtung zwar mehrere Tage in Anspruch nehmen, der Patientenverkehr wird dadurch in der Regel jedoch nicht beeinträchtigt

Für den stationären Bereich von Krankenhäusern wurde eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Krankenhäuser können somit die bereits am Markt befindlichen Komponenten nutzen und damit den stationären und ambulanten Bereich sowie bei Bedarf MVZs an die Telematikinfrastruktur anschließen.

Finanzierungsvereinbarung für Krankenhäuser

Hinweise der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft

Um hierzu stets auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir die Anmeldung für den Newsletter über die Telematikinfrastruktur.


Wie funktioniert die Anbindung von Ambulanzen und MVZ?

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sollte durch die IT-Abteilung durchgeführt werden. Dabei kann ein mit der Anbindung beauftragtes Unternehmen unterstützen.

Schritt 1: Bestellung und Empfang der Institutionskarte
  • Der Leiter der jeweiligen Betriebsstätte informiert sich bei der zuständigen KV, wie er den Institutionsausweis (auch: SMC-B) erhalten kann. Jede Betriebsstätte mit einer eigenen Betriebsstättennummer kann diesen beantragen.
  • Der Leiter der Betriebsstelle füllt einen Antrag beim gewählten Anbieter aus, dies geschieht in der Regel online.
  • Der Anbieter prüft die Angaben bei der zuständigen KV.
  • Die SMC-B wird produziert.
  • Der Leiter der Betriebsstätte erhält den Ausweis per Post, in der Regel als Einschreiben. Darauf sind der Name der Institution und die Betriebsstättennummer gespeichert. Ebenso enthält er eine Info, ob die Ambulanz beziehungsweise das MVZ ärztlich oder psychotherapeutisch arbeitet.
  • Der Institutionsausweis muss nach dem Empfang freigeschaltet werden. Anschließend kann die SMC-B verwendet werden.
Schritt 2: Prüfung der Systemvoraussetzungen und Bestellung der Komponenten
  • Bevor die Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestellt werden, sollte sich die IT-Abteilung an den Hersteller des Softwaresystems wenden. Zur Umsetzung muss jede Institution bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu sind beispielsweise Anpassungen in der Software notwendig.
  • Um sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können, benötigt jede Ambulanz und jedes MVZ einen sogenannten VPN-Zugangsdienst. Solche Zugangsdienste werden von der gematik zertifiziert.
    Auf der Webseite der gematik findet sich eine Auflistung der aktuell zertifizierten VPN-Dienste.
  • Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur wird ein sogenannter Konnektor benötigt. Dieser verbindet das Verwaltungssystem und die Kartenterminals über das VPN-Netzwerk mit der Telematikinfrastruktur. Von der gematik wurden Konnektoren unterschiedlicher Anbieter zugelassen.
  • Außerdem benötigen Ambulanzen und MVZ – je nach Größe – mindestens ein E-Health-Kartenterminal. Damit werden elektronische Gesundheitskarten (eGK) und Heilberufsausweise (eHBA) eingelesen. Es kann gegebenenfalls geänderte Informationen auf elektronischen Gesundheitskarten speichern.
Schritt 3: Installation und Inbetriebnahme
  • Um die neuen Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu nutzen, muss der elektronische Institutionsausweis freigeschaltet sein.
  • Die Installation sollte durch die IT-Abteilung erfolgen.
    Spezifische Informationen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur für Kliniken, Ambulanzen und MVZ finden sich beispielsweise hier.
  • Damit eine Ambulanz oder ein MVZ für die Installation vorbereitet ist, wird Folgendes benötigt:
    • der freigeschaltete Institutionsausweis inklusive PIN
    • ein Internetzugang mit allen Passwörtern sowie Zugang zum Internetrouter
    • Administratorenkennwörter
  • Die Installation kann je nach Infrastruktur und Größe der Einrichtung zwar mehrere Tage in Anspruch nehmen, der Patientenverkehr wird dadurch in der Regel jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Kostenerstattung für MVZ übernimmt die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Bei ermächtigten Ärzten und Einrichtungen ist bis Ende 2020 ebenfalls die KV zuständig, danach die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Auf eine entsprechende Übergangsregelung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen geeinigt.

Informationen auf den Seiten der KBV

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019.

Digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen dank TI, weitere Informationen bekommen Sie, wenn Sie den Button anklicken.
Dienste und Anwendungen 

Die Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur vernetzen die Akteure im Gesundheitswesen digital.

Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur basiert auf mehreren Faktoren – wenn Sie den Button klicken, erfahren Sie mehr
Technische Details 

Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur basiert auf mehreren Faktoren, unter anderem der Abschirmung vom „normalen“ Internet.