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Technische Details zur Telematikinfrastruktur verständlich erklärt

 

Die Telematikinfrastruktur schafft keine grundsätzlich neuen Technologien, sondern baut, wo immer möglich, auf bereits Bestehendem auf. Als Grundlage für den Austausch von Daten nutzt die Telematikinfrastruktur das Internet – jedoch in einer extrem abgesicherten Form. Die Sicherheit wird durch mehrere Faktoren gewährleistet:

 

  1. An die Telematikinfrastruktur werden autorisierte Gesundheitsinstitutionen – aktuell also Praxen, Apotheken, Krankenhäuser und MVZ – angeschlossen. Hebammen, Physiotherapeuten sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen und bekommen die Kosten dafür erstattet. Nur solche Institutionen können den sogenannten Konnektor erhalten. Der Konnektor ist vergleichbar mit einem versiegelten Internetrouter, der aber die Gesundheitsinstitutionen über eine Internetanbindung zunächst nur mit der Telematikinfrastruktur verbindet. Hierfür wird ein Internetanschluss benötigt. Optional kann über einen sogenannten Sicheren Internet Service (SIS) zusätzlich auch das „normale“ Internet erreicht werden.
  2. Neben dem Konnektor benötigen die Angehörigen der Heilberufe für einen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur einen zugelassenen VPN-Zugangsdienst. VPN steht für „virtuelles privates Netzwerk“ und bedeutet, dass es sich dabei um ein in sich geschlossenes Kommunikationsnetz handelt, das durch den
  1. Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien Daten vom restlichen Internet abschirmt.
  2. Um auf Daten zuzugreifen, muss sich das medizinische Personal gegenüber der Telematikinfrastruktur als berechtigt ausweisen. Dazu muss mit der Smartcard eine physisch vorliegende Berechtigung in ein E-Health-Kartenterminal gesteckt und geprüft werden – diese Terminals wiederum sind über den Konnektor direkt an die Telematikinfrastruktur angebunden und können so die Echtheit der Smartcard validieren. Ärzte und Psychotherapeuten können sich mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) authentifizieren, das Personal einer Gesundheitsinstitution kann zunächst über die Institutionskarte SMC-B bestimmte Funktionen der Telematikinfrastruktur nutzen.
  3. Wenn bestimmte Patientendaten abgerufen oder verändert werden sollen, muss die elektronische Gesundheitskarte der Patienten ebenfalls durch das E-Health-Kartenterminal eingelesen werden. Das ist im ersten Schritt beim Versicherten­stammdaten­management (VSDM) der Fall, später wird dies für den Notfalldatensatz und weitere Anwendungen möglich sein.

Gesundheitskarte, Heilberufsausweis und Institutionsausweis:

Smartcard oder veraltete Technologie?

Dass in Zeiten von Smartphones und digitaler Assistenz im Alltag die Authentifizierung von Patienten und Angehörigen der Heilberufe über eine physisch vorliegende Karte erfolgen soll, erscheint manchem nicht zeitgemäß und war in der jüngsten Vergangenheit Gegenstand vieler Diskussionen.

Dennoch hat die Verwendung einer Smartcard ihre Berechtigung, denn sie bietet besonderen Schutz. Mit den Smartcards wird ein sogenanntes Mehr-Faktor-Authentifizierungsverfahren möglich, das weitaus sicherer ist als die ausschließliche Verwendung von Zugangscodes und Passwörtern.

Um Versicherten den Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten zu ermöglichen, soll zukünftig die Möglichkeit geschaffen werden, mit eigenen Endgeräten – wie beispielsweise einem Smartphone – an diese Informationen über die Telematikinfrastruktur zu gelangen. Die detaillierte Gestaltung dieser Verfahren steht noch aus – fest steht aber bereits heute, dass Versicherte diese Option freiwillig in Anspruch nehmen können werden.

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