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Das kann die Telematikinfrastruktur: Dienste und Anwendungen im Überblick

 

Die Telematikinfrastruktur vernetzt die Akteure im Gesundheitswesen – also beispielsweise Patienten, Apotheken, Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Für eine vereinfachte Kommunikation, Interaktion und den Datenaustausch existieren einige verpflichtende und einige freiwillige Dienste und Anwendungen. Die Fachleute in den Praxen und Krankenhäusern bieten dabei auch Dienste an, die Versicherte nicht in Anspruch nehmen müssen, aber können. Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, durch die bestmögliche Information aller Beteiligten auch die bestmögliche Behandlung für den Patienten zu erreichen.

Kurze Wege, schnelle Prozesse und sicherer Datenaustausch

Automatische Aktualisierung der Versicherungsinformationen auf der elektronischen Gesundheitskarte und im System der Praxen und Krankenhäuser? Eine zentrale elektronische Übersicht aller verordneten Medikamente eines Patienten? Lebensrettende Daten für den Notfall? Schneller und sicherer Transfer von Befunden und Arztbriefen? Das sind nur einige Beispiele, bei denen die Telematikinfrastruktur zum Einsatz kommt.

Folgende Anwendungen stehen dafür zur Verfügung:

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Speicherung und Aktualisierung von Daten wie der Anschrift auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Ziel: Reduzierung von Aufwand und Kosten für Patienten, Versicherungen und medizinisches Personal

Vorteile: Schnelle, zuverlässige und automatische Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte

Nutzung: Verpflichtend für Versicherte und Leistungserbringer seit dem 1. Juli 2019

Der erste für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtende Dienst ist das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Träger der Informationen ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Daten der gesetzlich Versicherten werden durch das VSDM bei jedem Besuch in einer Praxis geprüft und gegebenenfalls aktualisiert: Nachdem Versicherte geänderte Informationen an ihre Krankenkasse weitergegeben haben, erhalten sie keine neue Versichertenkarte mehr. Stattdessen werden die Informationen – also die Versichertenstammdaten – bei ihrem nächsten Besuch in Praxis oder Krankenhaus auf der elektronischen Gesundheitskarte geprüft und automatisch angepasst.

Für Praxen und Ambulanzen entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Neben der Aktualisierung der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte werden die geänderten Daten in der Regel auch automatisch in der lokalen Patientendatei aktualisiert. Zudem wird geprüft, ob das Versicherungsverhältnis noch besteht und die Karte gültig ist. Das bringt zusätzliche Sicherheit für die Angehörigen der Heilberufe.

Der Versichertenstammdatenabgleich ist für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit dem 1. Juli 2019 verpflichtend. Dann muss beim ersten Patientenkontakt im Quartal überprüft werden, ob die auf der Karte gespeicherten Daten mit den bei der Krankenversicherung vorliegenden Daten übereinstimmen. Praxen, Ambulanzen und medizinische Versorgungszentren müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie das VSDM durchgeführt haben – ansonsten erhalten sie Honorarkürzungen. Da der Versichertenstammdatenabgleich nur über die Telematikinfrastruktur erfolgen kann, ist eine Anbindung mittels Konnektor und E-Health-Kartenterminal für Praxen , MVZ und Ambulanzen unabdingbar.

Die Versichertenstammdaten umfassen folgende Informationen:

 

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus

 

Ablauf der Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten:

  • Schritt 1: Die elektronische Gesundheitskarte des Patienten wird in das sogenannte E-Health-Kartenterminal gesteckt.
  • Schritt 2: Der automatisierte Datenabgleich über die Telematikinfrastruktur beginnt. Wenn keine Aktualisierungen vorliegen, dauert der Prozess durchschnittlich unter fünf Sekunden. Zur Information: Die Krankenversicherung erhält keine Information darüber, in welcher Praxis der Patient gerade untersucht und behandelt wird.
  • Schritt 3: Das Praxisinformationssystem zeigt das Ergebnis der Datenprüfung an – entweder „Die Karte und die Daten sind aktuell.“ oder „Aktualisierte Daten liegen vor.“. Auch wenn die Karte ungültig ist, zeigt das System dies an.
  • Schritt 4: Wenn neue Daten vorliegen, werden diese auf der Karte aktualisiert. In diesem Fall kann der gesamte Prozess bis zu zwölf Sekunden in Anspruch nehmen.
  • Schritt 5: Gegebenenfalls werden die auf der Karte aktualisierten Daten in die lokale Patientendatei übernommen – dies geschieht aufgrund von vorher erfolgten Anpassungen der Software automatisch.
  • Schritt 6: Die Karte wird aus dem Terminal herausgenommen.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Mehr-Faktor-Authentifizierung für Angehörige der Heilberufe.

Ziel: Sicherheit, Integrität und Authentizität beim Speichern und Versenden von Daten

Vorteile: Elektronische Dateien können rechtssicher unterzeichnet werden

Nutzung: Einführung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020

Ein Hauptanliegen bei der Entwicklung der Telematikinfrastruktur ist es, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen zu vereinfachen – ohne Sicherheitseinbußen für Patienten oder Angehörige der Heilberufe. Deswegen sind Benutzer der Telematikinfrastruktur immer eindeutig gekennzeichnet. Mithilfe eines sogenannten Mehr-Faktor-Authentifizierungsverfahrens weist sich jeder Benutzer über PINs und Passwörter sowie mit einer sogenannten Smartcard eindeutig aus. Institutionen wie Praxen oder Krankenhäuser nutzen dafür ihren Institutionsausweis, Angehörige der Heilberufe ihren elektronischen Heilberufsausweis, und Patienten werden durch ihre elektronische Gesundheitskarte eindeutig identifiziert. Wenn also Daten aus der Telematikinfrastruktur abgerufen werden, sind Sicherheit, Integrität und Authentizität der Informationen gewährleistet.

Gleichzeitig kann niemand in der Telematikinfrastruktur anonym Informationen einstellen, jeder Benutzer muss sich eindeutig ausweisen. Sowohl bei elektronischen Kommunikationsprozessen – also beispielsweise beim Versenden von Arztbriefen – als auch bei der rechtssicheren Dokumentation einer Therapie sind qualifizierte elektronische Signaturen notwendig. Zur Erstellung der Signatur sind der persönliche Code und der Heilberufsausweis notwendig. Auch beim Versenden und Speichern von Daten sind somit Sicherheit, Integrität und Authentizität stets sichergestellt.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Digitale Übersicht über alle Medikamente eines Patienten.

Ziel: Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit für Patienten

Vorteile: Stets verfügbare Übersicht auf der elektronischen Gesundheitskarte

Nutzung: Freiwillig für Patienten, verpflichtend für Leistungserbringer. Einführung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020

Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, erhalten im Rahmen des sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplans bereits jetzt eine ausgedruckte Übersicht über ihre Arzneimittel. Ärzte sind dazu verpflichtet, ihren Patienten unter bestimmten Voraussetzungen diesen Medikationsplan auszuhändigen. Neben allen verordneten Arzneimitteln sollen darin auch freiverkäufliche Medikamente aufgeführt sein, die der Patient einnimmt.

Ziel des Medikationsplans ist es einerseits, Patienten bei der korrekten Einnahme zu unterstützen. Andererseits sollen potenziell gefährliche Wechselwirkungen bei weiteren Verordnungen leichter erkannt werden. So wird die Sicherheit der Behandlung verbessert. Der zusätzliche Aufwand für die Erstellung des Medikationsplans wird natürlich vergütet.

Der Papierplan enthält auch einen Barcode, mit dem Praxen, Kliniken oder Apotheken die Daten schnell in das eigene System einlesen können. Ein Papierdokument bringt jedoch typische Nachteile mit sich: Es kann vergessen werden, verloren gehen, oder der Barcode wird unleserlich. Aus diesem Grund wird mit der Telematikinfrastruktur ein elektronischer Medikationsplan eingeführt. Wenn Patienten das wollen, kann der Medikationsplan auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und durch die Angehörigen der Heilberufe eingesehen werden – einen Plan in Papierform für sich selbst können sie unabhängig davon natürlich weiterhin erhalten.

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Lebenswichtige Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Ziel: Optimale Behandlung im Notfall

Vorteile: Speicherung von notfallrelevanten Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte

Nutzung: Freiwillig für Patienten, Einführung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020

Im Notfall müssen Behandler schnell Therapieentscheidungen treffen. Wenn bestimmte Informationen dann nicht verfügbar sind, kann das Konsequenzen nach sich ziehen – beispielsweise, wenn jemand auf ein Medikament allergisch reagiert, eine bestimmte chronische Krankheit hat oder schwanger ist. Bislang war jeder selbst dafür verantwortlich, Informationen für den Notfall zu hinterlegen, ob in einem Allergie- oder Notfallpass im Geldbeutel oder in speziellen Pässen auf dem Smartphone.

Wegen der hohen Relevanz solcher Informationen werden diese Daten auf Wunsch im Rahmen der Telematikinfrastruktur einheitlich gespeichert. Auf der elektronischen Gesundheitskarte können folgende medizinische Daten als Notfalldatensatz (NFD) erfasst werden: chronische Erkrankungen, eingenommene Medikamente inklusive Dosierung, Allergien und Unverträglichkeiten, Angaben zu eingesetzten Implantaten oder einer bestehenden Schwangerschaft. Ebenfalls kann der Notfalldatensatz Kontaktinformationen von Angehörigen enthalten, die im Notfall benachrichtigt werden sollen. Auch eine Angabe über behandelnde Ärzte kann hinterlegt werden. Der Notfalldatensatz wird von Patient und Arzt gemeinsam auf der Karte angelegt. Versicherten bleibt freigestellt, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen.

Neben dem Notfalldatensatz kann auf Wunsch auch ein sogenannter Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) auf der Gesundheitskarte hinterlegt werden. In den persönlichen Erklärungen können Hinweise hinterlegt sein, wo bestimmte Willenserklärungen – also beispielsweise ein Organspendeausweis, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten – zu finden sind.

Wenn eine Notfallsituation eintritt, kann das Behandlungspersonal sowohl den Notfalldatensatz als auch den DPE auslesen und so unmittelbar Zugriff auf wichtige Informationen erhalten – auch wenn der Patient gerade nicht auskunftsfähig ist, beispielsweise aufgrund von Bewusstseinsstörungen, starken Schmerzen oder sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sich das medizinische Personal als berechtigt ausweist.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Verschlüsselter Versand von Patienteninformationen wie Arztbriefen, Befunden und Röntgenbildern.

Ziel: Schneller und sicherer Austausch von Daten zwischen Leistungserbringern

Vorteile: Rechtssichere Möglichkeit der elektronischen Weiterleitung von Informationen

Nutzung: Freiwillig für Leistungserbringer, Einführung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020

Die sogenannte Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, wird in der Telematikinfrastruktur die Basis des Austauschs zwischen den Angehörigen der Heilberufe darstellen: Ärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Apotheken und andere Fachleute können so in einen elektronischen Austausch miteinander treten und Patienteninformationen wie beispielsweise Arztbriefe, Befunde oder Röntgenbilder übermitteln.

KIM basiert auf denselben Protokollen wie der Versand von „normalen“ E-Mails. Für das Versenden und Empfangen von Informationen müssen sich Sender und Empfänger jedoch mit dem elektronischen Heilberufsausweis oder mit dem Institutionsausweis SMC-B als Gesundheitsinstitution ausweisen können. Die Übertragung von Informationen erfolgt natürlich verschlüsselt. Somit gibt es erstmals eine rechtssichere Möglichkeit für die elektronische Weiterleitung von Informationen über Patienten.

Um die Informationen zweifelsfrei einem bestimmten Menschen zuordnen zu können, muss auf den übermittelten Dateien die Versicherungsnummer des Patienten angegeben werden. Patienten entscheiden selbst, ob sie den elektronischen Austausch ihrer Informationen zulassen. Alternativ wird auf die üblichen Kommunikationswege (Post oder Übergabe durch den Patienten) zurückgegriffen.

Manche Anwendungen der Telematikinfrastruktur werden nicht lokal auf dem Rechner des jeweiligen Arztes, Psychotherapeuten oder Krankenhauses durchgeführt, sondern auf einem entfernten Server. Das wird als „Onlineanwendung“ bezeichnet. Um solche Anwendungen sicher zu gestalten und zu gewährleisten, dass sie ausschließlich von den entsprechenden Adressaten wie beispielsweise einem Hausarzt eingesehen werden können, ist der hohe Sicherheitsstandard der Telematikinfrastruktur Voraussetzung.

Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur basiert auf mehreren Faktoren – wenn Sie den Button klicken, erfahren Sie mehr.
Über die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Gerüst für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Sie verbindet die Akteure mit einem digitalen Netz.

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Technische Details

Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur basiert auf mehreren Faktoren, unter anderem der Abschirmung vom „normalen“ Internet.