Apotheken spielen eine wichtige Rolle für die gesundheitliche Versorgung. Sie zählen zu den ersten Anlaufstellen, wenn Symptome auf eine Krankheit hindeuten. Sie werden aber auch in Belangen des normalen gesunden Lebens aufgesucht – angefangen bei gutem Sonnenschutz über die wirkungsvolle Zahnhygiene bis hin zu Präparaten gegen alltägliche Beschwerden.
Apotheker sind Begleiter und Berater auf der Gesundheitsreise. Da Apotheken ihre Kunden auch im OTC-Bereich versorgen, liegen häufig nur bei ihnen vollständige Informationen über die von Patienten eingenommenen Medikamente vor.
Apotheken erheben und verwalten also wichtige Gesundheitsdaten ihrer Kunden. Sie nehmen damit eine entscheidende Rolle ein: Nur wenn Medikationspläne vollständig sind – also auch OTC-Präparate umfassen –, können sie zu maximalem Behandlungserfolg bei minimalen Nebenwirkungen beitragen. Daher werden auch Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Patienten können dann auf valide Medikationspläne vertrauen. Und Apotheker werden in ihrer Rolle als unersetzliche Begleiter und Berater der Menschen gestärkt.
Man könnte sagen: Gemäß des E-Health-Gesetzes ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für jede Apotheke verpflichtend.
Aber auch: Weil dies sowohl für sich selbst als auch für ihre Kunden weitreichende Vorteile bietet.
Apotheken verwenden schon jetzt systematisch Informationstechnologie für ihre Arbeit – sei es für die Bestellung der Arzneimittel, die datenbankgestützte Prüfung von Neben- oder Wechselwirkungen von Medikamenten oder die Abrechnung mit den Krankenkassen über Rechenzentren. Die Telematikinfrastruktur ist der sichere Weg des IT-gestützten Informationsaustauschs zwischen medizinischen Fachleuten.
Für die Anbindung von Apotheken an die Telematikinfrastruktur sollen die gleichen technischen Komponenten verwendet werden wie bei Praxen, Ambulanzen und MVZ: Konnektor, Institutionskarte (SMC-B) und elektronischer Heilberufsausweis (eHBA).
Die Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur werden den Apotheken erstattet. Dazu haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt.